Betriebliche Sicherheitsfachkraft

Betriebe, welche Arbeitnehmer beschäftigen sind verpflichtet, Präventivdienste (Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner) zu bestellen sowie eine entsprechende Dokumentation über jeden Arbeitsplatz zu führen. Das Ausmaß der Einsatzzeiten ist gesetzlich geregelt. Wir bieten umfangreiche Unterstützung bei der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen in sämtlichen Branchen an.
Für Betriebe bis 50 ArbeitnehmerInnen:
- Aufnahme der Ist-Situation
- Ausarbeitung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente sowie der Arbeitsanweisungen
- allgemeine sicherheitstechnische Unterweisung der Mitarbeiter
- Beratung beim Kauf von persönlicher Schutzausrüstung
Für Betriebe über 50 (53) ArbeitnehmerInnen:
- Betreuung des Betriebes als externe Sicherheitsfachkraft
- regelmäßige Anwesenheit nach Vereinbarung
- Ausarbeitung der vorgeschriebenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
- Erstellen von arbeitsplatzspezifischen Arbeitsanweisungen
- Anwesenheit bei der Begehung durch den Arbeitsinspektor
- Beratung in sicherheitsrelevanten Aspekten bei der Errichtung oder auch Erweiterung von Arbeitsstätten