§ 82b-Überprüfung

Jede gewerblich genutzte Betriebsanlage, ist alle fünf Jahre gem. § 82b GewO 94 zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Mit fachspezifischem Know how wird der Ist-Stand erhoben und mit dem Genehmigungsbescheid verglichen. Darüber hinaus wird die Einhaltung der Bescheidauflagen und sonstiger relevanter Normen überprüft.

Wir bieten Ihnen:
   - Beratung
   - Durchführung der Überprüfung
   - Erstellen des Prüfberichtes samt Mängelliste, sowie Vorschläge zu deren
     Behebung